Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Dr. Ulrich Moser
Andrea Pohlenz
 
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Wie sind wir zu erreichen? – Kontaktaufnahme
Was müssen wir miteinander vereinbaren?

Wie sind wir zu erreichen? – Kontaktaufnahme

Sie können uns immer eine Nachricht auf unseren Anrufbeantwortern oder per E-Mail hinterlassen. Wir rufen Sie dann baldmöglichst zurück, wobei wir sie bitten, eine günstige Rückrufzeit anzugeben.

Was müssen wir miteinander vereinbaren?

Zu Beginn der Therapie schließen wir eine schriftliche Therapievereinbarung ab, die alle wichtigen formalen Punkte für unsere Zusammenarbeit klärt. Dazu gehören:

Regelmäßige Teilnahme:
Voraussetzung für eine gelingende Psychotherapie ist die regelmäßige Teilnahme an den vereinbarten Sitzungsterminen. Therapiesitzungen sollten nur aus wirklich dringenden Gründen abgesagt werden. Bringen bzw. schicken Sie ihr Kind auch in die Therapie, wenn es mal "keine Lust" hat oder ein körperliches "Unbehagen" es belastet (Kopfweh, Bauchweh,... ). Manchmal kann es gerade dann wichtig sein, sich zu treffen, um zu sehen, was gerade so anstrengend, ärgerlich oder belastend ist.

Elternarbeit:
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Therapie, besonders bei Kindern. Dabei geht es darum, Eltern zu unterstützen, mit den Schwierigkeiten ihres Kindes förderlich umzugehen und eigene Entlastung zu erfahren.

Schweigepflicht:
Psychotherapeutische Arbeit unterliegt der Schweigepflicht. Allerdings ist es notwendig, dass der Patient bzw. sein gesetzlicher Vertreter damit einverstanden ist, dass für die Behandlung bzw. Antragsstellung bei den Krankenkassen notwendige Informationen eingeholt bzw. an die Krankenkasse weitergeleitet werden dürfen.

Bringen und Abholen:
Die Therapiestunde beginnt in der Regel zur vollen Stunde und dauert
50 Minuten. Wir sind bemüht, den Kindern und Jugendlichen entsprechend pünktlich und ungestört diese Behandlungszeit zu ermöglichen. Die 10 Minuten dazwischen sind für das Bringen bzw. Abholen des Kindes gedacht.

Absagen:
Wir führen eine Bestellpraxis, was bedeutet, dass jeder Patient / jede Patientin einen festen Termin erhält, der ausschließlich für sie/ihn reserviert ist. Sollte ein Kind / Jugendlicher aus einem wichtigen Grund verhindert sein, muss uns mindesten 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht oder kurzfristig abgesagte Stunden müssen privat berechnet werden.